Die jetzige Bundesregierung beabsichtigt, die private Altersvorsorge zu reformieren. Sie
will der notwendigen privaten Altersvorsorge neuen Schwung verleihen und in der
Bevölkerung eine starke Verbreitung auslösen.
Bereits zu Beginn des nächsten Jahres soll das neue Konzept die parlamentarischen
Hürden genommen haben, zu dem am 1. Dezember des Vorjahres ein
Referentenentwurf vorgelegt wurde und verschiedene Verbände und Organisationen
Stellung bezogen haben.
Die wesentliche Neuerung der privaten Altersvorsorge ab 1. Januar 2027 besteht darin,
die bisherige Abhängigkeit der Förderung vom Gehalt aufzugeben und stattdessen die
Förderung vom eingezahlten Betrag des Sparers abhängig zu machen und die Zulagen
in Prozent des eingezahlten Betrags zu leisten. Außerdem soll der Höchstbetrag der
Einzahlung auf 1.800 Euro begrenzt werden, was für alle Sparer mit Kindern eine
Erhöhung des Sparvolumens bedeutet.
Neue Zulagenförderung
Nicht vom Vorjahresgehalt des Arbeitnehmers, sondern vom Beitrag hängt die künftige
Zulagenförderung für die private steuerbegünstigte private Altersversorgung (pAV) ab
und beträgt:
Beitrag bis 100 € im Monat 30% Zulage (also bis zu 360 EUR pro Jahr)
Beitrag über 100 € bis 150 € im Monat 20% Zulage
Kinderzulage 25% (höchstens 300 EUR)
Berufseinsteiger Bonus 200 EUR
Ab 2029 soll der Beitrag bis 100 € dann eine Förderung von 35% anstatt 30% erhalten.
Beispielrechnung:
Ehepaar mit 2 Kindern (beide angestellte Arbeitnehmer)
Er zahlt: 1400 EUR in die private Altersvorsorge
Sie zahlt: 600 EUR in die private Altersvorsorge
Zulage für Ihn 420 €
Zulage für Sie 180 €
Kinderzulage 600 €
Förderquote 60%
Steuerliche Regelungen
Die Einzahlungen und die Zulagen können, wie bisher als Sonderausgaben abgezogen
werden. Ist der Steuervorteil aus dem Sonderausgabenanzug höher als die Zulagen,
erhält der Zulagenberechtigte diesen Steuervorteil ausgezahlt. Die Leistungen im Alter
unterliegen wie bisher der vollen Besteuerung.
Vergleich der Produkte
Ob sich die neue pAV lohnt oder nicht, hängt zum einen von der aktuellen
Vertragsgestaltung ab und zum anderen von der Lebenssituation.
Ein Wechsel aus den bisherigen Riester Verträgen in die neu geschaffene pAV kann
vorteilhaft sein, da die Beitragsgarantie hiermit entfällt und das Kapital im Kapitalmarkt
arbeiten kann.
Die Frühstartrente an eben dieses neue pAV-Konzept zu koppeln, ist aus meiner Sicht
eine gute Entscheidung! Ob 10 € wirklich ausreichend sind, sei dahingestellt.
FAZIT
Abwarten und schauen, wie die Versicherungen auf das Gesetz (sofern es denn auch
verabschiedet wird) reagieren. Dann schauen wir gemeinsam was möglich ist und was
sich lohnt!
Euer Oliver

