Altersvorsorgedepot
Steuer und Zulagenoptimiert
Steuern in Privatvermögen umwandeln
Das staatliche Altersvorsorgedepot wird im Rahmen des Altersvorsorge-Reformgesetz ab dem 1. Januar 2027 die bisherige Riester-Rente schrittweise ablösen.
Besser als Riester!
Der Unterschied zur Riester: Erstmals ermöglicht der Staat eine direkte Zulagenförderung für die renditestarke Anlage in ETFs, Fonds und Aktien – ganz ohne Garantiezwang.
Auch für bestehende Riester Kunden kann ein Wechsel Sinnvoll sein!
maximale Rendite bei minimalen Kosten
Das neue staatliche Altersvorsorgedepot (ab 2027)
Mit dem neuen Altersvorsorgedepot baut Deutschland die geförderte private Altersvorsorge grundlegend um. Anleger profitieren dabei doppelt: durch direkte staatliche Zuschüsse und durch steuerliche Vorteile in der Ansparphase.


Die Kernvorteile:
Attraktive Zulagen: Für jeden eingezahlten Euro legt der Staat bis zu 50 Cent als Förderung oben drauf (max. 540 € Grundzulage pro Jahr ab 1.800 € Eigenbeitrag).
Familien-Bonus: Pro Kind zahlt der Staat zusätzlich eine Kinderzulage von 1 € je Spar-Euro (bis zu 300 € pro Kind jährlich)
Volle Renditechancen: Da die starre 100-%-Beitragsgarantie entfällt, fließt das Geld gezielt in den Kapitalmarkt (z. B. breit gestreute Welt-ETFs)
Weitere Vorteile
Steuerfreie Ansparphase: Wertsteigerungen, Dividenden und Umschichtungen innerhalb des Depots bleiben während der Laufzeit komplett frei von der Abgeltungsteuer und Vorabpauschale.
Faire Kosten: Für ungeübte Anleger gibt es ein staatliches Standarddepot mit einer gesetzlichen Effektivkostenobergrenze von maximal 1,0 % p.a
Erweiterter Förderkreis: Neben Angestellten erhalten ab 2027 auch Selbstständige Zugang zur geförderten Vorsorge

Das neue staatliche Altersvorsorgedepot
Ob ein Wechsel von Riester auf das neue System Sinnvoll ist hängt von der persönlichen Situation ab. Gerne Berate ich Sie und rechen für Sie die Vor und Nachteile für das Altersvorsorgedepot!


